Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Goodright GmbH ist gesetzlich nicht verpflichtet, die Webseiten und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten.
Gleichwohl sind wir gerne bestrebt, unsere angebotene Dienstleistung barrierefrei zugänglich zu machen – im Einklang mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) sowie der darauf basierenden Verordnung insbesondere für digitale Dienstleistungen, die sich an Endverbraucher wenden (ab Inkrafttreten BFSG: 28. Juni 2025)

1. Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

Die Dienstleistung umfasst die Auswahl und Beantragung von Leistungen der Pflegeversicherung, die Vermittlung von externen Anwälten für die Durchsetzung von Rechtsansprüchen nach dem SGB XI, die barrierefrei gestaltet und zugänglich bereitgestellt wird – z. B. als Website oder mobile App mit zugänglicher Navigation, klaren Struktur-Elementen und alternativen Eingabemöglichkeiten.

2. Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen

Wir haben bei der Entwicklung unserer Website eine Vielzahl technischer Standards und Best Practices berücksichtigt, um eine optimale Barrierefreiheit zu gewährleisten. Dabei haben wir uns an den Vorgaben des WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) 2.1 AA-Standards orientiert.
Die Webinhalte wurden am 30.06.2025 auf Barrierefreiheit geprüft. Zu den zahlreichen barrierefreien Funktionen für die User dieser Website gehören insbesondere:

  • Wahrnehmbarkeit: TextKontraste und klare Strukturen für eine einfache Orientierung., Größenanpassung, Alternativtexte, Untertitel
  • Flexible Darstellung: Inhalte lassen sich vergrößern, ohne dass Layout oder Lesbarkeit verloren gehen.
  • Bedienbarkeit: Tastaturbedienung, Fokusmarkierung, konsistente Navigation
  • Beschriftungen und Hilfen bei Formulareingaben: Klare Hinweise und verständliche Fehlermeldungen. Alle Formularfelder sind mit aussagekräftigen Beschriftungen versehen, die mit den Feldern verknüpft sind.
  • Semantisches HTML: Wir verwenden HTML5-Elemente (wie <header>, <nav>, <main>, <footer>, <article>, <section>), um die Struktur unserer Seiten klar und logisch zu definieren. Dies ermöglicht es Screenreadern, den Inhalt korrekt zu interpretieren und zu navigieren.
  • Überschriftenhierarchie: Wir nutzen eine konsistente und logische Überschriftenstruktur (H1 bis H6), um die Inhaltsorganisation zu verdeutlichen.
  • Vollständige Tastaturnavigation: Alle interaktiven Elemente (Links, Formulare, Schaltflächen) sind vollständig über die Tastatur erreichbar und bedienbar.
  • Skip-Links: Wir bieten "Skip-Links" an, um Nutzern das Überspringen von wiederholten Navigationselementen zu ermöglichen.
  • Verständlichkeit & Robustheit: einfache Sprache, Screenreader-kompatible Inhalte, Standards-kompatibel
  • Technische Kompatibilität: Unterstützung durch viele Hilfstechnologien wie z.B. Screenreader.
  • Responsive Design: Unsere Website ist responsiv gestaltet, um eine optimale Darstellung auf verschiedenen Geräten und Bildschirmgrößen zu gewährleisten.
  • Validierung: Wir validieren unseren HTML- und CSS-Code, um sicherzustellen, dass er den Standards entspricht.

Regelmäßige Überprüfung und Tests

  • Manuelle Tests: Wir führen manuelle Tests mit Screenreadern und anderen assistiven Technologien durch, um die Benutzerfreundlichkeit zu überprüfen.
  • Benutzerfeedback: Wir berücksichtigen das Feedback von Nutzern mit Behinderungen, um unsere Website kontinuierlich zu verbessern.

3. Marktüberwachungsbehörde

Kontakt zur Schlichtungsstelle

Wenn Sie der Meinung sind, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung dieser Website benachteiligt zu sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte außergerichtlich beizulegen

Schlichtungsstelle BGG bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527-2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
www.schlichtungsstelle-bgg.de

Kontakt zur zuständigen Marktüberwachungsstelle

Alternativ können Sie sich auch an die zuständige Marktüberwachungsstelle wenden, die beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung angesiedelt ist.

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Postfach 141
30001 Hannover
Telefon: 0511 120-0
E-Mail: poststelle@ms.niedersachsen.de
www.ms.niedersachsen.de

Diese Erklärung wurde am 25.06.2025 erstellt.